Das private Bieterverfahren - Vor- und Nachteile für Immobiliensuchende und Anbieter
Ablauf des Bieterverfahren
Der Verkäufer entscheidet zunächst, ob er die Immobilie selber anbieten möchte oder ob ein Makler den Ablauf übernehmen soll.
Inserate schalten
Zunächst wird für die Immobilie, die verkauft werden soll, Werbung geschaltet. Im Inserat wird die Immobilie mit dem Hinweis, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt, angeboten. Im Regelfall wird hierbei zwar die Immobilie präsentiert, jedoch kein Preis genannt. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit, einen Mindestpreis anzuführen.
Besichtigungstermin
Im Inserat wird ein Besichtigungstermin genannt. An diesem Sammeltermin erscheinen dann sämtliche Interessenten gemeinsam und können die Immobilie begutachten. Abgesehen davon gibt es keine herkömmlichen Besichtigungstermine. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für Gutachten oder eine zweite Begehung einen Termin zu vereinbaren.
Exposé
Beim Besichtigungstermin erhalten alle Interessenten ein Exposé mit den relevanten Daten und Informationen zur Immobilie. Dieses Exposé kann vom Eigentümer erstellt werden, meist übernimmt aber ein Makler die Abwicklung des Bieterverfahrens.
Bietfrist
Im Anschluss an den Besichtigungstermin können die Interessenten innerhalb einer Bietfrist von etwa 2-4 Wochen schriftlich ein rechtsverbindliches Gebot / Kaufangebot vorlegen (Postweg, Fax, per E-Mail, persönlich). Innerhalb der Bietfrist können Interessenten ihr Angebot jederzeit nach oben korrigieren. Dabei ist immer das letzte Gebot verbindlich und gültig.
Gebotssumme
Die Interessenten sollten hier ein realistisches Gebot einreichen, wobei die Gebotssumme finanzierbar sein muss. Die Nebenkosten (Link zu Artikel „Nebenkosten“) sollten bereits mit einkalkuliert werden. Durch die Menge an Interessenten ergibt sich aus Angebot und Nachfrage ein Marktwert.
Entscheidung durch den Eigentümer
Nach Ablauf der Bietfrist entschiedet der Eigentümer, ob er das Höchstgebot annimmt oder ob es ihm zu niedrig ist. In diesem Falle kann er das Angebot ablehnen oder mit dem Bieter weiter verhandeln, wenn bei diesem noch die Bereitschaft zum Kauf besteht.
Kaufvertrag
Wenn das Gebot angenommen wird, wird nach der Finanzierungszusage der Bank ein notariell beglaubigter Kaufvertrag aufgesetzt. Ab hier gelten dieselben Regeln wie bei einem herkömmlichen Erwerb einer Immobilie.
Maklerprovision
Da ein Bieterverfahren einen erheblichen Aufwand bedeutet, wird meist ein Makler beauftragt. Dieser erhält im Falle, dass das Kaufangebot angenommen wird, eine Provision von 3 % vom Kaufpreis, wobei hier noch die Mehrwertsteuer von 20 % hinzukommt.
Vorteile des Bieterverfahrens
Das Bieterverfahren wird angewendet, wenn eine Immobilie entweder richtig gut oder schlecht verkäuflich ist, da hier ein Preis erzielt werden kann, der dem tatsächlichen Wert der Immobilie entspricht. Manchmal gibt es auch sehr unterschiedliche Schätzungen zu ein und derselben Immobilie, wenn beispielsweise die Lage gut ist, die Immobilie selbst jedoch renovierungsbedürftig. Aus dem Bieterverfahren ergibt sich dann ein Preis, der aus den Schätzungen nicht hervorgeht. Auch wenn eine Immobilie schnell verkauft werden muss, ist das Bieterverfahren eine geeignete Option.
Vorteile für Interessenten
Immobiliensuchende haben die Möglichkeit, eine Immobilie zum tatsächlichen Marktwert zu erwerben, da sich der marktgerechte Kaufpreis durch Angebot und Nachfrage ergibt.
Vorteile für Verkäufer
Für Verkäufer bietet das Bieterverfahren einige Vorteile.
- Das Bieterverfahren ermöglicht, das Problem der Preisfindung zu umgehen, da sich dieser aus dem Verfahren ergibt. So vermeidet der Verkäufer, dass er seine Immobilie zu günstig verkauft, weil der angesetzte Preis zu niedrig war und gleichzeitig könnten sich bei zu hohen Preisvorstellungen gar keine Käufer finden. Somit ist durch das Bieterverfahren ein Verkauf zu einem höheren Preis möglich.
- Ein Bieterverfahren kann auch dazu eingesetzt werden, den realen Marktwert einer Immobilie zu ermitteln. So kann man ein Bieterverfahren durchführen, es jedoch ohne Kaufvertrag beenden.
- Durch den Sammeltermin entfallen die einzelnen Besichtigungstermine, was die Planung und Organisation beim Verkauf einer Immobilie deutlich erleichtert.
- Durch die kurze Vermarktungszeit ergibt sich außerdem eine Zeitersparnis, die Dauer des Verfahrens ist absehbar und planbar.
- Je mehr Interessenten ihr Angebot für die Immobilie einreichen, desto größer ist der Wettbewerb, wodurch ein höherer Preis erzielt werden kann. Der Wettbewerb sorgt gleichzeitig für marktgerechte Preise, sowohl für Käufer als auch Verkäufer.
Nachteile des Bieterverfahrens
Das Bieterverfahren steht manchmal in Verruf, nicht seriös zu sein. Dies betrifft aber Ausnahmefälle. Wenn eine Anzeige sehr günstig geschaltet wird und erst im Nachhinein, wenn genügend Kontaktdaten der Interessenten gesammelt worden sind, als Bieterverfahren ausgezeichnet wird, sollten Sie Ihr Interesse noch einmal überdenken, da es sich um ein Lockangebot handeln könnte, wo zunächst Interesse geweckt wird. In den anderen Fällen handelt es sich beim Bieterverfahren jedoch um ein rechtlich seriöses Verfahren.
Nachteile für Interessenten
Das Bieterverfahren ist im Ausgang unberechenbar, da das Gebot für den Verkäufer letztlich nicht bindend ist, sondern der Eigentümer entscheidet, ob das Höchstangebot angenommen wird. Auch ein Sammeltermin und die anschließende Angebotslegung können überfordernd wirken.
Nachteile für Verkäufer
Das Bieterverfahren ist für Laien recht aufwendig, kann aber von einem Makler übernommen werden. Der Verkäufer hat keine Garantie, dass der gewünschte Preis erzielt wird und somit kann es auch sein, dass das Bieterverfahren ohne Kaufabschluss beendet wird.
Wenn man sich ein wenig mit dem Bieterverfahren auseinandersetzt, ist es jedoch eine weitere Möglichkeit, Immobilien zu kaufen oder zu verkaufen. Letztlich hängt es vom Wert der Immobilie ab, vom vorhandenen Zeitbudget sowie von den Erwartungen, welcher Preis erzielt werden soll, ob man sich für ein Bieterverfahren entscheidet.
Bieterverfahren oder doch ganz normaler Hausverkauf?
Ob Sie Ihr Haus im Bieterverfahren verkaufen oder es doch ganz normal auf dem Immobilienmarkt anbieten – jedes der beiden Verfahren hat seine Vorzüge. Sollte Ihnen die Entscheidung schwerfallen, kontaktieren Sie uns unter +43 (1) 526 26 36 oder
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